FÜHRERSCHEINKLASSEN
Mofa
(ab 15 Jahren)
-
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
-
maximal 25 km/h bbH
-
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Roller und Moped
Klasse AM (ab 15 Jahren)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
- auch mit Beiwagen
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Leichtkraftrad
Klasse A1 (ab 16 Jahren)
Krafträder mit:
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Motorrad
A2 (ab 18 Jahren)
Krafträder (leistungsbeschränkt) mit:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
- auch mit Beiwagen
Motorrad
Klasse A (ab 24 Jahren)
Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Auto
Klasse B (ab 17 bzw. 18 Jahren)
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Auto mit Automatikgetriebe
Klasse B 197 (ab 17 bzw. 18 Jahren)
Auto mit Anhänger
Klasse B96
(ab 17 bzw. 18 Jahren)
- Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg
Auto mit Anhänger
Klasse BE
(ab 17 bzw. 18 Jahren)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Leichter LKW
Klasse C1
(ab 17 bzw. 18 Jahren)
Vorbesitz B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Leichtere Lastzüge
Klasse C1E
(ab 17 bzw. 18 Jahren)
Vorbesitz C1
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Schwere LKW
Klasse C
(ab 18 bzw. 21 Jahren)
Vorbesitz B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):
Schwerere Lastzüge
Klasse CE
(ab 18 bzw. 21 Jahren)
Vorbesitz B
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Busführerschein
Klasse D
Zugmaschinen bbh; 40km/h
Klasse L
(ab 16 Jahren)
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Zugmaschinen bbh; 60km/h
Klasse T
(ab 16 bzw. 18 Jahren)
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)