FÜHRERSCHEINKLASSEN

Mofa

(ab 15 Jahren)
  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

  • maximal 25 km/h bbH

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Roller und Moped

Klasse AM (ab 15 Jahren)

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • auch mit Beiwagen
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Leichtkraftrad

Klasse A1 (ab 16 Jahren)

Krafträder mit:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Motorrad

A2 (ab 18 Jahren)

Krafträder (leistungsbeschränkt) mit:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Motorrad

Klasse A (ab 24 Jahren)

Krafträder mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • auch mit Beiwagen
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

    • Leistung von mehr als 15 kW oder
    • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von mehr als 15 kW.

    Auto

    Klasse B (ab 17 bzw. 18 Jahren)

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
    • auch mit Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

    Klasse B mit Schlüsselzahl 96
    (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

    Auto mit Automatikgetriebe

    Klasse B 197 (ab 17 bzw. 18 Jahren)

    Auto mit Anhänger

    Klasse B96
    (ab 17 bzw. 18 Jahren)
    • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
    • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
    • Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg

    Auto mit Anhänger

    Klasse BE
    (ab 17 bzw. 18 Jahren)

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

    Leichter LKW

    Klasse C1
    (ab 17 bzw. 18 Jahren)
    Vorbesitz B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):

    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
    • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

    Leichtere Lastzüge

    Klasse C1E
    (ab 17 bzw. 18 Jahren)
    Vorbesitz C1

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:

    • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3500 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

    Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:

    • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

    Schwere LKW

    Klasse C
    (ab 18 bzw. 21 Jahren)
    Vorbesitz B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Schwerere Lastzüge

    Klasse CE
    (ab 18 bzw. 21 Jahren)
    Vorbesitz B

    Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

    Busführerschein

    Klasse D

    Zugmaschinen bbh; 40km/h

    Klasse L
    (ab 16 Jahren)
    • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Zugmaschinen bbh; 60km/h

    Klasse T
    (ab 16 bzw. 18 Jahren)
    • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
    • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)