Fahren mit 17, aber mit Begleitperson

Begleiten darf, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mind. 5 Jahren
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung

Der/die Begleiter/in muss in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein.

Übernehmen Sie Verantwortung!

Bieten Sie als Begleiter/in Ihrer Tochter, Ihrem Sohn, Enkel, Neffen oder Bekannten die Möglichkeit, in der ersten Zeit nach der Fahrausbildung, bei reduziertem Risiko, Erfahrung zu sammeln. Lassen Sie Ihren Schützling von Ihrem Können profitieren.

Seien Sie für ihn ein aktiver Pate auf seinem nicht immer leichten Weg zum gereiften Fahrer.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Führerschein finden Sie auch im Internet unter
www.fahrlehrerverband-bw.de.


Häufige Fragen zum BF17

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

Die Begleitperson soll dem jungen Fahrer ein vorwiegend zurückhaltender Beistand sein. Sie soll beratend zur Seite stehen und den Fahreranfänger vor und während der Fahrt beraten und ihm Sicherheit vermitteln. Keinesfalls darf sich die Begleitperson als Fahrlehrer aufspielen.

 

Wo kann man sich informieren?

Die Verbandsfahrschulen bieten für Begleitpersonen Informationsabende an. Dabei werden die Begleitpersonen umfassend über ihre Aufgaben, sowie über aktuelle Änderungen des Verkehrsrechts informiert.
Außerdem werden ihnen die wichtigsten Merkmale modernen Fahrstils vermittelt.

 

Wann beginnt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert zwei Jahre.
Verstößt der junge Fahrer während der Probezeit gegen Verkerhrsvorschriften und wird deshalb ein Bußgeld von 40 € oder mehr, oder eine Geldstrafe gegen ihn verhängt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Wann endet die Phase der Begleitung?

Sobald der junge Fahrer 18 Jahre als ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde.

Die Phase der Begleitung kann sinnvoll mit einem Sicherheitstraining abgeschlossen werden. Dabei erfährt der junge Fahrer, dass das Fahrzeug im physikalischen Grenzbereich kaum noch beherrschbar ist und deshalb die Vermeidung kritischer Situationen den guten Fahrer ausmacht.

Die Vorbildfunktion der Begleiter ist besonders wirkungsvoll, wenn sie zusammen mit den „Schutzbefohlenen“ das Sicherheitstraining besuchen. So zeigen sie ihnen, dass auch erfahrene Fahrer immer wieder gefordert sind, ihre Fahrfähigkeiten zu verbessern.

 

Welche Hilfen für junge Fahrer gibt es außerdem?

Die Probleme der jungen Fahrer haben ihre Ursachen nicht nur in der geringen Erfahrung, sondern auch in den typischen Verhaltensmustern junger Menschen. Dazu gehören insbesondere erhöhte Risikobereitschaft und die Lust, sich selbst zu erproben. Die freiwilligen Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit (FSF) sind eine wirkungsvolle Hilfe, diese Gefahren zu verringern. Die Teilnahme ist freiwillig. Als „Belohnung“ winkt eine Verkürzung der Probezeit um ein Jahr.

Die Probezeit

Jeder Fahranfänger erhält seinen Führerschein vorerst auf Probe.

Der ausgehändigte Führerschein hat natürlich trotzdem seine volle Gültigkeit, jedoch hat der Fahranfänger strengere Auflagen bei bestimmten Verkehrsverstößen. Sollte einer dieser Verstöße begangen werden, muss der Fahrneuling an einem Aufbauseminar (die sogenannte Nachschulung) teilnehmen und seine Probezeit verlängert sich automatisch auf 4 Jahre.

Sollte es nach erfolgreich besuchtem Aufbauseminar eine zweite Auffälligkeit innerhalb der nun verlängerten Probezeit geben, wird eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (Achtung! Nicht vorgeschrieben, nur empfohlen!). Mit dieser Beratung hat man außerdem noch die Möglichkeit 2 Punkte in Flensburg abzubauen.
Nach dritter Auffälligkeit innerhalb der Probezeit folgt die Entziehung
der Fahrerlaubnis.


Fragen und Antworten zur Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbausiminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch sein Fahrverhalten mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule, die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren.

 

Wann muss man zur Nachschulung?

Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zu Folge hat.
Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.

Weitere Beispiele:

  • Geschwindigkeitsmissachtung ab 21 km/h über dem Limit
  • Überfahren roter Ampeln
  • falsches Überholen
  • Vorfahrtverletzungen
  • einige erheblich technische Mängel am Fahrzeug

 

Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?

Zuerst einmal bekommst du den Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser kommt in der Regel immer vor der Aufforderung zum Aufbau-Seminar, welche auch erst nach mehreren Monaten in deinem Briefkasten liegen kann. Hier setzt auch keine Verjährungsfrist o.ä. ein.

 

Wird der Führerschein entzogen?

Normalerweise nicht. Es sei denn, der Dilekt selbst beinhaltet bereits einen Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. bei Straftaten).
Manche Delikte führen, neben der Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar, allerdings durchaus noch zu einem Fahrverbot für 1-3 Monate.